Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz KiBeG angenommen.

Das Angebot einer bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuung wurde bisher im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG und in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung SPV als Möglichkeit für die Gemeinden festgehalten. Bis anhin regelte die Gemeinde die Kostenbeteiligung der Eltern unter Berücksichtigung sozialer Aspekte.

Das Kinderbetreuungsgesetz war bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umzusetzen. Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

Die Gemeindeversammlung vom 24.11.2017 hat dazu das neue Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung erlassen.

Gesuch um einen Gemeindebeitrag an die Betreuungskosten in Tagesfamilien und Kinderkrippen
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 24.11.2017
Informationen über Tagesmütter finden sie hier
Kinderbetreuung Schweiz
Gemeindekanzlei
Kinder und Jugendliche
Vorschule

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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