Obligatorische Schulzeit

Bildung und Forschung
Obligatorische Schulzeit

Die obligatorische Schulzeit setzt sich zusammen aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Besuch ist für alle Kinder kostenlos. Die Gemeinden stellen sicher, dass jedes Kind die öffentliche Schule seines Wohnortes besuchen kann.

Die ersten Jahre der Primarstufe sind in Form eines zweijährigen Kindergartens oder einer Eingangsstufe organisiert. Mit dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Da stellen sich viele Fragen zur Zuständigkeit, zur Organisation und zum Schulweg.

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Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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