Pressemitteilung Aktiensteuern weiterhin als Sorgenkind

15.02.2019

Der Steuerertrag für 2018 liegt 170‘000 Franken tiefer als budgetiert. Die Grösste Lücke besteht bei den Aktiensteuern.

Der Steuerertrag 2018 der Gemeinde Strengelbach konnte die budgetierten 10 Millionen Franken nicht erreichen. Als grösster Stolperstein zur Erreichung des Budgets stellten sich die Aktiensteuern heraus, welche 119‘000 Franken tiefer ausfielen als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr resultierten beinahe 200‘000 Franken weniger Einnahmen. Auch die Sondersteuern wirkten der Erreichung des Budgets entgegen, insbesondere bei den Grundstücksgewinnsteuern, welche 80‘000 Franken an Einnahmen generierten, anstelle der budgetierten 100‘000 Franken.

Bei den ordentlichen Steuern wurde das Budget zwar um 0.4 Prozent unterschritten, ein erfreulicher Trend ist trotzdem erkennbar. Die Einnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 110‘000 Franken, trotz dem durch den neuen Finanzausgleich bedingten Steuerfussabtausch mit dem Kanton und der damit einhergehenden Senkung des Gemeindesteuerfusses von 119 Prozent auf 116 Prozent. Der Wegfall der Einnahmen wurde durch die Zunahme der Einwohnerzahl mehr als kompensiert. Erreicht wurde das Budget im Steuerbereich einzig durch die Quellensteuern, welche 13‘000 Franken über Budget abschlossen.

Ein allseits bekanntes Problem ist die sinkende Zahlungsmoral. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, wird der Steuerbezug aktiv geführt. Erstmals seit Jahren liegen die Ausstände in der Gemeinde Strengelbach mit 13.75% unter dem kantonalen Durchschnitt von 14.65% (Ausstände im Verhältnis zu den Sollbeträgen des aktuellen Rechnungsjahres). Der rigorose Steuerbezug seit mehreren Jahren trägt erste Früchte.
Mahnungen und Stundungen werden ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr kostenlos sein. Eine Mahnung für einen Ausstand wird 35 Franken kosten, für eine Betreibung werden gar 100 Franken fällig. Diese Gebühren werden auch bei provisorischen Rechnungen erhoben. Der Verzugszins von 5.1 Prozent ist ab Fälligkeit nach wie vor geschuldet. Eine fristgerechte Bezahlung der Steuern lohnt sich in Zukunft doppelt.

- Aufstellung Steuerabschluss


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