20.11.2025
Baugesuche Areal Bleiche und Wiesenweg 5
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Online aufgeführten Baugesuche sowie der dazugehörenden Unterlagen. Die vollständigen Baugesuchsakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten beim Schalter der Abteilung Bau eingesehen werden.
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist dem Gemeinderat Strengelbach einzureichen. Diese sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Legitimiert zu Einwendungen ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
Die aufgeführte Auflagefrist erhebt keinen Rechtsanspruch. Die offiziellen Auflagefristen können den amtlichen Publikationen im Zofinger Tagblatt entnommen werden.
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
| Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2025 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».