07.04.2025
Baugesuch Weierweg 9
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Online aufgeführten Baugesuche sowie der dazugehörenden Unterlagen. Die vollständigen Baugesuchsakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten beim Schalter der Abteilung Bau eingesehen werden.
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist dem Gemeinderat Strengelbach einzureichen. Diese sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Legitimiert zu Einwendungen ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
Die aufgeführte Auflagefrist erhebt keinen Rechtsanspruch. Die offiziellen Auflagefristen können den amtlichen Publikationen im Zofinger Tagblatt entnommen werden.
Baugesuch Weierweg 9
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus (Zustimmung kant. Behörden erforderlich)
Baugesuch Nr. 2025-0011
Bauherrschaft: Wiederkehr Pascal und Simone, Weierweg 9, 4802 Strengelbach
Ortslage: Parz. 38, Weierweg 9
Zone: Landwirtschaftszone
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
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