Budget 2024 - Einsparungen verbunden mit einem höheren Finanzausgleich führen zu einem geringeren Minus

26.10.2023

Mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 103 % resultiert ein Verlust von CHF 978’352.00. Der Voranschlag 2024 ist gegenüber dem Budget 2023 um rund CHF 400‘000.00 besser. Höhere Bei-träge aus dem Finanzausgleich sowie der Wegfall eines hohen Abschreibungsaufwandes zeichnen sich für den tieferen Verlust verantwortlich.

An der Gemeindeversammlung im vergangenen Herbst wurde ein Antrag aus dem Stimmvolk für eine weitere Reduktion des Steuerfusses auf 100 % abgelehnt. Im Abschluss 2022 resultierte bereits mit einem Steuerfuss von 108% ein Verlust. In der Debatte für das Budget 2024 bezog der Gemeinderat diese Aspekte in seine Entscheidungsfindung mit ein und beliess den Steuer-fuss analog zu 2023 bei 103 %. Es werden Mehreinnahmen bei den Einkommens- und Vermö-genssteuern von CHF 300'000.00 (Zunahme von 3% aufgrund Einwohnerwachstum und Lohner-höhungen) erwartet. Die aktuellen Erträge zeigen auf, dass die Budgetierung der Sondersteuern zu ambitioniert war. Im Budget 2024 wurden die erwarteten Erträge um CHF 195'000.00 ge-senkt.

Immerhin gibt es auch gute Neuigkeiten
Auf der Aufwandsseite hat das Mehrzweckgebäude seine buchhalterische Nutzungsdauer er-reicht und wird ab 2024 keinen Abschreibungsaufwand mehr verursachen. Das Budget wird um CHF 114'000.00 entlastet. Gegenüber dem Budget 2023 fallen einmalige höhere Investitionen im 2024 nicht mehr an, wie z.B. die Schliesszylinder der Gebäude über CHF 85'000.00. Im Be-reich der Sozialhilfe werden gleichbleibende Nettokosten erwartet, die Mehrausgaben sollten durch Rückerstattungen kompensiert werden können. Die Restkosten der Pflege und der Spitex sinken gegenüber 2023 voraussichtlich leicht. Insbesondere die stationären Restkosten wiegen mit Ausgaben von beinahe CHF 600'000.00 jedoch nach wie vor schwer.

Aus dem Finanzausgleich erhält die Einwohnergemeinde Strengelbach CHF 150'000.00 mehr als im Vorjahr. Der höhere Beitrag resultiert aus dem Steuerkraftaustausch. Die Steuerkraft in Strengelbach ist im kantonalen Vergleich noch mehr gesunken, da der Normsteuerertrag (steu-erfussbereinigt) pro Kopf in Strengelbach sank, gleichzeitig stieg der durchschnittliche kantona-le Normsteuerertrag noch zusätzlich.

Von den geplanten Investitionen der Einwohnergemeinde über CHF 2.5 Mio. werden CHF 0.28 Mio. für das Pikettfahrzeug der Feuerwehr und CHF 0.18 Mio. für die Erneuerung der Schul-IT aufgewendet. Der Restbetrag ist für Gewässerverbauungen (CHF 1.2 Mio.) sowie für die Sanie-rung von Strassen (CHF 0.8 Mio.) vorgesehen. Im Wasserbereich sind die CHF 0.5 Mio. haupt-sächlich für Erneuerungen von Leitungen verplant. Im Abwasserbereich werden voraussichtlich CHF 0.2 Mio. für Leitungssanierungen aufgewendet.

Die Liquiditätssituation ist aufgrund des Verkaufs der Elektrizitätsversorgung im 2016 nach wie vor sehr gut.

Die wesentlichsten Zahlen des Budgets 2024 in Kürze:

 Steuerfuss 103 %
 Aufwandsüberschuss/Verlust - 978'352.00
 Selbstfinanzierung  88'058.00
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'062'702.00
 Operatives Ergebnis -978’352.00
 Investitionen (nur Einwohnergemeinde) 2'532’200.00
 Abschreibungen (nur Einwohnergemeinde) 1.1 Mio. Franken
 Mutmassliche Nettoschuld pro Einwohner*in Ende 2024 ca. -903.00
 (Guthaben)



Das Budget 2024 kann auf der Homepage eingesehen, resp. bei der Finanzverwaltung in ge-druckter Version bezogen werden. Detaillierte Informationen von Seiten der Finanzkommission sind dem Traktandenbüchlein („Bemerkungen der Finanzkommission“) zu entnehmen aber auch der separaten Stellungnahme, welche einen Bestandteil der öffentlichen Auflage bildet.

Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Involvierten Partnern für den regen Austausch im Zu-sammenhang mit dem Budget 2024.

==> Medienmitteilung


Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

© 2023 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen