17.06.2019
Wichtige Information
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat per 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Mit der Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision durch den Kanton Aargau per 01. Janaur 2019 werden grundsätzlich für Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich Gebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie unter
Merkblatt - Einführung Mahngebühren im Steuerbereich
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