23.01.2026
Bis zur Anmeldefrist vom 23. Januar 2026 ist eine Anmeldung eingegangen.
Die Steuerkommission konnte im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen nicht komplettiert werden. Somit ist für den noch zu vergebenden Sitz der Steuerkommission (1 Ersatzmitglied) für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 eine Ergänzungswahl nach den Regeln des ersten Wahlgangs durchzuführen (§ 33 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte).
Für die vorstehend erwähnte Wahl vom 08. März 2026 wurde folgender Kandidat fristgerecht (23. Januar 2026, 12.00 Uhr) angemeldet:
1 Ersatzmitglied Steuerkommission
- Beljean Beat, 1964, von Ligerz BE, Jutliweg 9, parteilos, neu
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, wie zu wählen sind, ist gemäss § 30a GPR mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Strengelbach zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Donnerstag, 29. Januar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine weiteren Anmeldungen ein, als Sitze zu vergeben sind, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
| Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
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