Leinenpflicht für Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli 2026

08.05.2026

Leinenpflicht für Hunde im Wald: Die Regionalpolizei sensibilisiert und kontrolliert

Zwischen 1. April und 31. Juli 2026 gilt im Kanton Aargau eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Die Regelung schützt Wildtiere während ihrer sensiblen Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit. Im Rahmen der Präventionskampagne "A de Leine isch er en Feine" setzen sich JAGDAARGAU und die Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam dafür ein, Hundebesitzerinnen und -besitzer über die Bedeutung der Leinenpflicht zu informieren. 

Verhaltensanweisungen für Hundebesitzerinnen und -besitzer während der Leinenpflicht:

  • Halten Sie Ihren Hund in allen Waldgebieten und am Waldrand an der Leine (max. 2 m).
  • Beobachten Sie Wildtiere aus der Ferne; ein Abstand von mindestens 20 m ist einzuhalten.
  • Lassen Sie Ihren Hund nicht Tiere jagen, verfolgen oder aufschrecken.

Die Regionalpolizei wird in der kommenden Zeit gezielte Kontrollen im und um die Waldgebiete durchführen. 
Wir bitten daher alle Hundebesitzerinenn und - besitzer die geltenden Vorschriften einzuhalten.


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