Start Mitwirkungsverfahren Ortsplanungsrevision am 22.02.2025

19.02.2025

Vom 22.02.2025 bis 31.03.2025 kann jede Person zu den Entwürfen der Ortsplanungsinstrumente Stellung nehmen.

Die gültige Nutzungsplanung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2013. Die Gemeinde und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel, die Anforderungen an die Raumplanung steigen stetig. In den letzten Jahren haben sich auch übergeordnete gesetzliche Grundlagen bei Bund und Kanton geändert. Mit der Gesamtrevision sollen deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Gemeinde Strengelbach optimal weiterentwickeln und ihre Standortqualität langfristig und nachhaltig stärken kann.

Der Gemeinderat Strengelbach hat für die Erarbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung eine Planungskommission mit Vertretern aus Gemeinderat, Gemeindeverwaltung sowie aus verschiedenen Interessensgruppen wie Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe, Immobilien und Bevölkerung beauftragt. Diese erarbeitete den Entwurf der Planungsinstrumente. Die fachliche Begleitung erfolgte durch das Planungsbüro Planar AG Zürich. 

Vom 22. Februar bis am 31. März 2025 findet nun die öffentliche Mitwirkung statt. Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände sind eingeladen, ihre Stellungnahmen abzugeben. Nutzen Sie die Gelegenheit und teilen uns Ihre Meinung mit. Mitwirkungseingaben können direkt über www.mitwirkenbno-strengelbach.ch eingereicht werden. Wir ersuchen Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Selbstverständlich nehmen wir auch schriftliche Eingaben an den Gemeinderat gerne an.


Unter www.mitwirkenbno-strengelbach.ch liegen folgende Entwürfe auf:

Unterlagen mit Genehmigungsinhalt:

  • Bauzonenplan
  • Kulturlandplan
  • Bau- und Nutzungsordnung


Unterlagen mit orientierenden Bestandteilen:

  • Bauzonen-Änderungsplan
  • Kulturland-Änderungsplan
  • Planungsbericht nach Art. 47 RPV
  • Räumliches Entwicklungsleitbild
  • Natur- und Landschaftsinventar
  • Kommunales Bauinventar


Sämtliche Unterlagen sind auch bei der Gemeindeverwaltung physisch zu den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar (Bauverwaltung).

Dem Gemeinderat ist es wichtig, die revidierte Nutzungsplanung breit in der Bevölkerung, bei Behörden und bei Institutionen in Strengelbach abzustützen. Alle Stellungnahmen werden vertraulich behandelt und werden der Gemeinde Strengelbach zur weiteren Bearbeitung zugestellt. Die Stellungnahmen fliessen direkt in den Mitwirkungsbericht ein. Für die eine konstruktive Mitwirkung und Mitarbeit bedankt sich der Gemeinderat im Voraus herzlich.

Orientierungsveranstaltung vom 18.02.2025
Am 18.02.2025 fand eine Orientierungsveranstaltung zum Mitwirkungsverfahren teil. Die gezeigte Präsentation können Sie hier downloaden oder auch auf der Mitwirkungswebsite einsehen.


Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag08.00 - 11.45 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.45 Uhr
Freitag08.00 - 14.00 Uhr
 

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