25.02.2026
Amtliche Publikation: Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Strengelbach ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
GEMEINDERAT STRENGELBACH
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
| Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
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