14.03.2020
Aufgrund der Entwicklung der Ansteckungen mit dem Coronavirus wird per sofort der Unterricht an der Volksschule untersagt. Damit ist die Schulpflicht an öffentlichen und privaten Schulen vorübergehend ausgesetzt. Gleichzeitig ist es den Kantonen erlaubt, Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Massnahme dauert sicher bis zum 4. April 2020.
Die Schulen stehen in der Pflicht, per Montag, 16. März 2020, ein schulisches Betreuungsangebot sicherzustellen. Sie als Eltern entscheiden darüber, ob Ihr Kind von diesem Angebot Gebrauch macht beziehungsweise Ihr Kind in die Schule geht oder zu Hause bleibt. Die Betreuung in der Schule wird primär durch die Lehrpersonen wahrgenommen. Der zeitliche Rahmen orientiert sich an den Stundenplanzeiten Ihrer Schule.
Die Website der Schule wird das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Schule und Eltern/Elternteile während dieser ausserordentlichen Lage sein. Bitte konsultieren Sie sie täglich.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website der Schule.
Der ausgerufene Notstand und die absolut unabdingbare Einhaltung der Abstandsvorschriften gilt auch auf den öffentlichen Plätzen der Gemeinde. Die Eltern haben ihre Kinder anzuhalten nicht alle sich gemeinsam auf den Spiel-/Pausenplätzen und Wiesen zu vergnügen. Werden grössere Ansammlungen festgestellt, werden weitergehende Massnahmen (Platzverbot) angeordnet.
Der Gemeinderat möchte dies verhindern, helfen Sie mit!
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag-Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2020 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».