15.04.2025
Hilfsmittel / Fristerstreckung
Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung jährlich bis zum 30. Juni bei der Gemeinde einreichen. Zur Unterstützung beim Ausfüllen stehen verschiedene Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung.
Mit der EasyTax-Software kann die Steuererklärung einfach und digital ausgefüllt werden. Die Software steht auf der Website des Kantons Aargau zum Download bereit.
Fristerstreckung
Benötigen Sie mehr Zeit? Dann können Sie jederzeit online unter www.steuern.ag.ch eine Fristverlängerung beantragen oder sich direkt an die Abteilung Steuern wenden.
Merkblatt Steuererklärung 2024
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2025 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».