Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern

25.06.2026

Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung


Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag08.00 - 11.45 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.45 Uhr
Freitag08.00 - 14.00 Uhr
 

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