06.12.2021
Referendum gegen Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.10.2021 „Verpflichtungskredit von CHF 2'500'000 (inkl. Projektierung CHF 50'000 und MwSt.) für die Erneuerung der oberen Halle (inkl. Annexräume) für eine breite Nutzung als Gemeindesaal während weiteren 20-25 Jahren.“
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.10.2021, Traktandum 2, das Referendum ergriffen worden ist:
„Verpflichtungskredit von CHF 2'500'000 (inkl. Projektierung CHF 50'000 und MwSt.) für die Erneuerung der oberen Halle (inkl. Annexräume) für eine breite Nutzung ols Gemeindesaal während weiteren 20-25 Jahren.“
Total eingereichte Unterschriften 419
davon ungültige Unterschriften 2
Total der gültig eingelangten Unterschriften 417
Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag auf 2'930 (04.11.2021). Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 293.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen An-trag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Rechtskraft übrige Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die übrigen dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.10.2021 sind am 30.11.2021 in Rechtskraft erwachsen.
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