12.03.2026
Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert.
Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des
gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue
Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften,
Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.
Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und
durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt
zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden.
Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.
Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?
Ab dem 1. April 2026 steht eBau für die Gemeinde Strengelbach zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können
Baugesuche online über das eBau Portal (ebauportal.ag.ch) eingereicht werden. Voraussetzung
ist ein Nutzerkonto auf ag.ch.
Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau
(ag.ch/smartserviceportal) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.
Ein Schritt in die digitale Zukunft
Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg
zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess
effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher und trägt wesentlich zur Weiterentwicklung
des Aargauer Baubewilligungswesens bei.
Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebau.
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
| Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2026 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».