Resultate der Gesamterneuerungswahlen vom 26.09.2021
Gesamterneuerungswahl Ersatzmitglied Wahlbüro - Stille Wahl
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Ersatzmitglied des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgende Kandidatin als gewählt erklärt:
Ersatzmitglied Wahlbüro (1 Sitz)
- Lanz Beatrix, 1969, Unterfeldweg 14, parteilos, neu
Das Wahlbüro ist somit für die neue Amtsperiode vollzählig.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regie-rungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
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