1. Wahlgang - Sonntag 28. September 2025
Gemeinderat: fünf Mitglieder - Anmeldeformular
Gemeindeammann - Anmeldeformular
Vizeammann - Anmeldeformular
Finanzkommission: drei Mitglieder - Anmeldeformular
Steuerkommission: drei Mitglieder Anmeldeformular und ein Ersatzmitglied - Anmeldeformular
Wahlbüro: drei Stimmenzähler Anmeldeformular und zwei Ersatzmitglieder - Anmeldeformular
Im 1. Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allfällige Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Strengelbach unterzeichnet werden und bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Die Namen aller fristgerecht angemeldeten Kandidaten werden von der Gemeindekanzlei auf einem neutralen Informationsblatt aufgeführt und den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlzetteln abgegeben. Auf dem Informationsblatt wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die angemeldeten, sondern alle Stimmberechtigten im 1. Wahlgang wählbar sind.
Gemeinderatswahlen
Zu beachten ist, dass bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns in jedem Fall eine Urnenabstimmung stattfindet, da im 1. Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen ist.
Kommissionswahlen
Falls für den 1. Wahlgang weniger oder gleich viele Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt.
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2025 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».