Organisation
Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Strengelbach sind die Stimmberechtigten, die in der Regel an der Gemeindeversammlung handeln. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt - im Juni für die Genehmigung der Rechnung und im November für die Genehmigung des Budgets.
Erfordern es dringende Geschäfte, wird durch den Gemeinderat eine zusätzliche Gemeindeversammlung einberufen. Zudem kann ein Zehntel der Stimmberechtigen die Einberufung einer Versammlung verlangen. Die Versammlungen werden jeweils so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können.
Das Aufbieten erfolgt spätestens 14 Tage vor der Versammlung durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den Anträgen und allfälligen Erläuterungen.
Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in § 20 des Gemeindegesetzes umschrieben. Aus dieser Aufzählung werden folgende wesentliche Zuständigkeiten erwähnt:
Voraussetzung zur Stimmberechtigung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die in der Gemeinde Strengelbach angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen.
Richtlininen für den Einsatz von Präsentationen an Einwohnergemeindeversammlungen
Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2024 (folgt)
Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 19.06.2024
Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 22.11.2023
Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 21.06.2023
Traktandenliste / Botschaft vom 23.11.2022
Traktandenliste / Botschaft vom 22.06.2022
Traktandenliste / Botschaft vom 24.11.2021
Traktandenliste / Botschaft vom 27.10.2021
Traktandenliste / Botschaft vom 16.06.2021
Traktandenliste / Botschaft vom 18.11.2020
Traktandenliste / Botschaft vom 12.08.2020
Traktandenliste / Botschaft vom 20.11.2019
Traktandenliste / Botschaft vom 12.06.2019
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag-Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
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