Die Nutzungsplanung besteht aus folgenden, grundeigentümerverbindlichen Elementen:
Bau- und Nutzungsordnung
Bauzonenplan
Kulturlandplan
Die geltende Bau- und Nutzungsordnung sowie Zonenpläne der Gemeinde Strengelbach wurde von der Gemeindeversammlung am 30.05.2013 beschlossen und vom Regierungsrat des Kantons Aargau am 11.12.2013 genehmigt.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 22. Februar 2025 bis und mit 31. März 2025 statt. Folgende Grundlagen und Entwürfe lagen öffentlich auf:
Festzusetzende Bestandteile
1. Bauzonenplan
2. Kulturlandplan
3. Bau- und Nutzungsordnung
Orientierende Bestandteile
4. Bauzonen - Änderungsplan
5. Kulturland - Änderungsplan
6. Planungsbericht nach Art. 47 RPV
7. Räumliches Entwicklungsleitbild
8. Natur- und Landschaftsinventar
9. Kommunales Bauinventar
Nachdem die Mitwirkungsphase abgeschlossen ist wurden die Entwürfe der Planungsinstrumente zuständigen kantonalen Fachstelle zur Vorprüfung eingereicht. Parallel dazu werden die Eingaben aus der Mitwirkung ausgewertet. Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt, wird die Planungskommission zusammen mit dem Fachplaner die Mitwirkungseingaben und kantonalen Eingaben beraten. Der Vorprüfungsbericht sollte im Spätherbst 2025 vorliegen.
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Warum eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Die Gemeinde Strengelbach zählt rund 5'100 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 602 ha, davon sind rund 274 ha Wald. Strengelbach wird im Raumkonzept Aargau als urbaner Entwicklungsraum definiert und als Teil der Agglomeration an Bedeutung gewinnen. Zusammen mit der Kernstadt Zofingen stellt sie für den umliegenden ländlichen Raum Arbeitsplätze, Absatzmärkte, Dienstleistungen und Infrastruktur zur Verfügung. Sie partizipiert daher am Agglomerationsprogramm AareLand.
Seit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vor über zehn Jahren haben die Bedürfnisse, die Rahmenbedingungen und auch die gesetzlichen Grundlagen geändert. Es zeigt sich, dass Anpassungsbedarf an den Planungsinstrumenten der Nutzungsplanung bestehen. Strengelbach soll sich auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen als lebenswerte Gemeinde positiv entwickeln. Grundlage dafür bildet das am 8. April 2022 vom Gemeinderat beschlossene Räumliche Entwicklungsleitbild.
Strengelbach benötigt in Zukunft mehr Wohnraum und Raum für Arbeitsplätze. Wesentlich ist dabei, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und eine bauliche Verdichtung in gut erschlossenen Gebieten erfolgt, damit wertvolle Grünflächen und Freiräume erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Entwicklung mit Qualität erfolgen, damit Strengelbach auch künftig beliebter Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt.
Mit der Gesamtrevision stärkt Strengelbach seine Standortqualitäten und die ortsbauliche Identität noch mehr.
Planungsprozess und Zeitplan
Die Gemeinde hat bei Nutzungsplanung eine breite Palette von an Rahmenbedingungen zu beachten, welche von Bund und Kanton geschaffen wurden, so
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Räumliches Entwicklungsleitbild REL
Grundlagen zum REL
In Strengelbach wurde von 2020-2022 das räumliche Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet, welches die Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland bildet. Das REL leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet und trägt so zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren (also bis ca. 2045) entwickeln soll.
==> REL Strengelbach
Das REL zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen. Es bildet somit die strategische Basis für künftige Entscheide der Siedlungsentwicklung.
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Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
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Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
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