Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein.
Bei Abstimmungen und Wahlen werden Ihnen die Unterlagen 3 Wochen vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zugestellt. Bei der Gemeindeversammlung ist die Frist 2 Wochen vor der Versammlung. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Es besteht die Möglichkeit, bis am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, 09.30 Uhr Ihre briefliche Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung zu deponieren (der Briefkasten ist angeschrieben).
Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag eintreffen. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Für die persönliche Stimmabgabe an der Urne gelten die folgenden Urnenöffnungszeiten:
Samstag, 10.30 - 11.30 Uhr
Sonntag, 08.30 - 09.30 Uhr
Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag ab 12.00 Uhr werden die Resultate durch den aufgebotenen Stimm- bzw. Wahlausschuss ermittelt.