Steuererklärung - Fristverlängerung

Steuererklärung - Fristverlängerung

Als steuerpflichtige Person im Kanton Aargau haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für das Einreichen Ihrer Steuererklärung online über das Internet zu erfassen oder schriftlich bei der Abteilung Steuern einzureichen.

Kontakt
Abteilung Steuern
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Tel. 062 746 03 40
E-Mail

Fristverlängerung Steuererklärung beantragen (natürliche Personen) - Kanton Aargau
Abteilung Steuern
Gemeindesteuern

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag08.00 - 11.45 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.45 Uhr
Freitag08.00 - 14.00 Uhr
 

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