Nichterwerbstätige (AHV / IV / EO)

Nichterwerbstätige (AHV / IV / EO)

Beginn der Beitragspflicht

Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Wer beispielsweise am 10. Juni 2017 den 20. Geburtstag feierte, bezahlt Beiträge ab 1. Januar 2018.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist und die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Für Männer beginnt das ordentliche Rentenalter mit 65 Jahren und für Frauen mit 64 Jahren.

SVA Aargau
SVA-Gemeindezweigstelle
AHV / IV / EL

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

© 2024 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen