Parkiererleichterungen

Parkiererleichterungen

Parkkarte für gehbehinderte Personen

Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 m bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) wie auch im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen können.

Mit einem ärztlichen Attest und einem schriftlichen Gesuch können Sie die Parkkarte beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung gelangen Sie auf untenstehendem Link.

Parkkarte für gehbehinderte Personen
Gemeindekanzlei
Behinderung

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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