Einzelanlass

Einzelanlass

Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Gastgewerbliche Kleinhandelsbewilligung
Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

 Seit dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.

Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular für Einzelanlässe aus und reichen Sie dies bei der Gemeindekanzlei ein. 

Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Plätzen
Für die Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Plätzen ist eine Bewilligung der Betriebskommission nötig. Die Räumlichkeiten und Plätze können direkt unter Vermietung Räume reserviert werden.

Gesuche Benützung Lautsprecher
Gemäss Polizeireglement ist die Benützung von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen auf öffentlichen Grund, oder wenn sie ab privatem Grund in selber Weise auf den öffentlichen Grund wirken, nur mit Bewilligung gestattet (§ 13 Abs. 4 PolR). 
Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular für die Benützung von Lautsprechern aus und reichen Sie dies bei der Gemeindekanzlei ein. 

Meldeformular Veranstaltungen über 93dB(A)
Gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG):
- Die V-NISSG regelt den Schutz des Publikums an Veranstaltungen
- Die V-NISSG legt für Veranstaltungen ein Schallpegegrenzwert von 100 Dezibel fest.
- Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 93 und 100 Dezibel müssen der Gemeindekanzlei mittel untenstehendem Formular gemeldet werden.
- Die Veranstalter müssen dem Publikum gratis Gehörschütze abgeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit BAG

 

Gesuch um Benützung von Lautsprechern
Melde- und Gesuchsformular Einzelanlass / Verlängerung Öffnungszeiten
Meldeformular Schall / Veranstaltungen über 93 dBA
Gemeindekanzlei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
Lebensmittelsicherheit
Wirtetätigkeit

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag08.00 - 11.45 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.45 Uhr
Freitag08.00 - 14.00 Uhr
 

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