gemäss § 15 BauG
Alte Turnhallen, Jugend- und Mehrzweckraum, Mehrzweckgebäude
Gemäss § 19 Abs. 2 der Bauverordnung (BauV) gilt für Klein- und Anbauten, sowie für Kleinstbauten ein ordentlicher Grenzabstand von 2.00 m. Dieser kann mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer/innen reduziert oder aufgehoben werden.
Einverständnis zum Bauvorhaben Gemäss § 61 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG), kann der Gemeinderat Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, nach schriftlicher Mitteilung an direkte Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen.
(Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund)
Brittnau, Murgenthal, Strengelbach, Vordemwald und Zofingen
Schweizerisches Rotes Kreuz Aargau
Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
| Montag | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
© 2025 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».