Gemeindeversammlung

Organisation

Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Strengelbach sind die Stimmberechtigten, die in der Regel an der Gemeindeversammlung handeln. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt - im Juni für die Genehmigung der Rechnung und im November für die Genehmigung des Budgets.

Erfordern es dringende Geschäfte, wird durch den Gemeinderat eine zusätzliche Gemeindeversammlung einberufen. Zudem kann ein Zehntel der Stimmberechtigen die Einberufung einer Versammlung verlangen. Die Versammlungen werden jeweils so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können.

Das Aufbieten erfolgt spätestens 14 Tage vor der Versammlung durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den Anträgen und allfälligen Erläuterungen.

Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in § 20 des Gemeindegesetzes umschrieben. Aus dieser Aufzählung werden folgende wesentliche Zuständigkeiten erwähnt:

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Gemeinderechnung und die Beschlussfassung darüber
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährliche wiederkehrende Ausgaben
  • Erlass und Änderung des Dienst- und Besoldungsreglements für das Gemeindepersonal
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer


Voraussetzung zur Stimmberechtigung

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die in der Gemeinde Strengelbach angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen.


Richtlininen für den Einsatz von Präsentationen an Einwohnergemeindeversammlungen


Traktandenlisten / Botschaften

Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2024 (folgt)


Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 19.06.2024 (folgt)


Einladung Einwohnergemeindeversammlung vom 22.11.2023


Einladung Einwohnergemeindeversammlung  vom 21.06.2023


Traktandenliste / Botschaft vom 23.11.2022


Traktandenliste / Botschaft vom 22.06.2022


Traktandenliste / Botschaft vom 24.11.2021


Traktandenliste / Botschaft vom 27.10.2021


Traktandenliste / Botschaft vom 16.06.2021


Traktandenliste / Botschaft vom 18.11.2020


Traktandenliste / Botschaft vom 12.08.2020


Traktandenliste / Botschaft vom 20.11.2019


Traktandenliste / Botschaft vom 12.06.2019


Protokolle


Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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