Innert welcher Frist muss eine An-/Ab- oder Umzugsmeldung erfolgen?
Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz (RMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner den Personendiensten zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde beziehungsweise des Gebäudes umziehen oder sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben. Für die Meldepflicht gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen.
Wie muss eine An-/Ab- oder Umzugsmeldung erfolgen?
Anmeldung in Strengelbach
Eine Anmeldung muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen.
Umzugsmeldung innerhalb von Strengelbach
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Umzug innerhalb von Strengelbach auch telefonisch oder per E-Mail/Post zu melden.
Wegzugsmeldung aus Strengelbach
Eine Abmeldung muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen.
Welche Unterlagen werden bei einer An-/Ab- oder Umzugsmeldung benötigt?
Anmeldung in Strengelbach
Schweizer Bürger/innen
- Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Heimatschein
- Familienausweis (falls verheiratet)
- Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
Ausländische Staatsangehörige
- Reisedokument (Pass oder ID)
- Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
- 1 aktuelles Passfoto (bei Zuzug aus dem Ausland, wenn EU/EFTA-Staatsangehörige)
- Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)
Umzugsmeldung innerhalb von Strengelbach
Schweizer Bürger/innen
- Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Reisedokument (Pass oder ID)
- Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein
Wegzugsmeldung aus Strengelbach
Schweizer Bürger/innen
- Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Reisedokument (Pass oder ID)
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, vorgängig mit der Personendienste Strengelbach in Kontakt zu treten.
Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)
Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz (RMG) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Personendiensten zu melden. Diese Meldungen können per E-Mail/Post oder online erfolgen.