Einbürgerung - Informationen

Einbürgerung - Informationen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird.

Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig.

Die Gesuchsunterlagen können Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Personendienste anfordern.

Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Strengelbach ist der Gemeinderat zuständig.


Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Bundesamt für Migration behandelt. Die Gesuchunterlagen erhalten Sie ebenfalls bei der Abteilung Personendienste oder direkt beim Staatssekretariat für Migration, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern.

Weitere Informationen - insbesondere zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Verfahren - erhalten Sie über den unten aufgeführten Link.

Einbürgerung Kanton Aargau
Gemeindekanzlei
Einbürgerung

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

© 2024 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen