Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Gemeinde Strengelbach die Hundetaxe bezahlt werden.
Sie wird jedes Jahr im Mai fällig und beträgt CHF 120.00. Wird ein Hund zwischen dem 31. Oktober und dem 30. April drei Monate alt und damit taxpflichtig, muss nur die Hälfte der Taxe bezahlt werden. Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal den Wohnsitz wechselt, muss für das laufende Jahr keine weitere Hundetaxe bezahlen.
Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde), sind von der Hundetaxe befreit.
Da die Tollwutschutzimpfung nicht mehr obligatorisch ist, muss das Zeugnis nicht mehr vorgewiesen werden. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.
Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, tragen Sie unter www.amicus.ch Ihre Daten sowie die Daten Ihres Hundes laufend nach.
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei der Abteilung Personendienste als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen. Bei einer Neuanmeldung eines Hundes bitten wir Sie, uns das Geburtsdatum, die Hunderasse sowie die Chip-Nr. mitzuteilen.