Allgemein
Die Sozialhilfe unterstützt die Betroffenen bei
- Betreuung und Beratung
- Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
- Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)
und wirtschaftliche/finanzielle Hilfe in Form von
- Geldleistungen
- Kostengutsprachen
Wer hat Anspruch auf Fürsorge?
All jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch nicht übernommen werden.
Immaterielle Hilfe (persönliche Hilfe)
Sie ist persönlich und umfasst Beratung oder Betreuung in allen Notlagen. Die immaterielle Hilfe soll vermitteln und Sie an die richtige Beratungs-Institution weiterleiten.
Materielle Hilfe
Durch diese Leistungen wird das soziale Existenzminimum sichergestellt (Miete, Krankenkasse und Lebens-Unterhalt). Das Existenzminimum wird nach den Richtlinien des Kantons Aargau berechnet. Materielle Hilfe ist ergänzende Hilfe.
Die bezogenen Leistungen sind rückerstattungspflichtig.
Wie muss ich vorgehen?
Warten Sie nicht zu lange. Melden Sie sich beim Sozialdienst der Gemeinde Strengelbach. Vereinbaren Sie einen Termin, um die Situation im Detail zu besprechen. Der Gemeinderat beschliesst anschliessend über die Gewährung von Sozialhilfe oder nicht.
Kontakt
Sozialdienst Strengelbach
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Tel. 062 746 03 30
E-Mail