Verkauf / Ausschank Spirituosen

Verkauf / Ausschank Spirituosen

Wenn Sie Spirituosen in einem Ladenlokal verkaufen, in einem Restaurant ausschenken, übers Internet oder über die Gasse vertreiben wollen, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen. Sind gemäss Ihrem Eintrag im Meldeformular Abgabe und Verkauf von Spirituosen vorgesehen, erhalten Sie die dafür notwendige Bewilligung gegen Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren und Abgaben.

Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).

Kontakt
Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrolle
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
Tel. 062 835 30 20
E-Mail

 

Meldeformular für Lebensmittelbetriebe
Gemeindekanzlei
Wirtetätigkeit

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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