Wirtepatent

Wirtepatent

Sie möchten gerne ein Restaurant eröffnen?

Das Wirtepatent oder wie es offiziell heisst, der Fähigkeits­ausweis für Gastronomie, ist kantonal geregelt. Im Kanton Aargau braucht es einen Fähigkeits­ausweis, wenn gewerbsmässig Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort verkauft werden.

Weitere Informationen zum Wirtepatent finden Sie auf untenstehendem Link.

Wenn Sie noch über keinen Fähigkeitsausweis für die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes verfügen, müssen für die Erteilung einer provisorischen und befristeten Wirtebewilligung kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Bestätigung Kursanmeldung für Fähigkeitsausweis muss vorliegen;
  2. Der Kurs muss bezahlt sein;
  3. 2/3 der Kurse/Module für das Erlangen des Fähigkeitsausweises müssen bei der Gesuchseinreichung erfolgreich absolviert worden sein. Die entsprechenden Atteste, Prüfungsentscheide müssen vorliegen;
  4. Der gesamte Kurs bzw. alle Module müssen innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung der provisorischen und befristeten Wirtebewilligung erfolgreich absolviert werden.

Für weitere Fragen melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei

Wirtepatent Aargau
Gemeindekanzlei
Wirtetätigkeit

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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