Kinder und Jugendliche

Persönliches und Familie
Kinder und Jugendliche

Die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie die Abgabe und der Verkauf von gebrannten alkoholischen Getränken unter Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.
Die Abgabe und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls verboten.

Es bedarf für jeden bewilligungspflichten Anlass ein Jugendschutzkonzept. Darin ist aufzuzeigen, wie die Jugendschutzbestimmungen umgesetzt werden sollen.

 

 

http://jugendschutzaargau.ch/
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Gemeindekanzlei

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
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Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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